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OLG Karlsruhe, 25.08.1994 - 2 WF 216/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 114 S. 2 § 115 Abs. 1 S. 3
Überprüfung der Ratenzahlungspflicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei gestiegenen Lebenshaltungskosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1533
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.1994 - 2 WF 216/93
Der Gesetzgeber hat trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26.4.1988 (FamRZ 1988, 1139 ), in dem es darauf hinweist, dieser habe bei weiterer Erhöhung des Sozialhilferegelsatzes darauf zu achten, daß die Kostenbeteiligung der unbemittelten Partei deren Existenzminimum nicht gefährdet (…aaO. Seite 1141), eine Anpassung des Bedarfs an den sozialhilferechtlichen Eckregelsatz noch nicht vorgenommen. - OLG Köln, 13.12.1993 - 26 WF 152/93
Prozeßkostenhilfe; Entscheidung; Scheidungsverfahren; Steigerung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.1994 - 2 WF 216/93
Der Senat schließt sich daher der Auffassung an, daß die seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts eingetretene Steigerung der Lebenshaltungskosten als besondere Belastung i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO in angemessener Weise zu berücksichtigen ist (KG, FamRZ 1994, 713 m.N.; vgl. OLG Köln, FamRZ 1994, 711 ). - KG, 14.01.1994 - 3 WF 7986/93
Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.08.1994 - 2 WF 216/93
Der Senat schließt sich daher der Auffassung an, daß die seit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts eingetretene Steigerung der Lebenshaltungskosten als besondere Belastung i.S.d. § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO in angemessener Weise zu berücksichtigen ist (KG, FamRZ 1994, 713 m.N.; vgl. OLG Köln, FamRZ 1994, 711 ).